Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unterliegt die DSC Deutsche SachCapital GmbH (DSC) den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). § 37 KAGB umfasst Regelungen zu den Vergütungssystemen für die Vergütungen der Geschäftsführer, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft oder der verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger), Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger.
Die Vergütungspolitik muss mit einem soliden und wirksamen Fonds- und Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sein. Zudem darf sie nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen, Satzungen und Anlegerinteressen unvereinbar sind. Sie soll vermeiden, dass der Mitarbeiter geneigt ist, übermäßige Risiken einzugehen, die dem Anlegerinteresse widersprechen. Gleichzeitig muss die Vergütungspolitik mit Geschäftsstrategien, Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihm verwalteten AIF oder der Anleger solcher AIF in Einklang stehen und auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten umfassen. Variable Vergütungen der Deutsche SachCapital sind grundsätzlich nicht garantiert und werden stets erfolgsabhängig, entsprechend der Erreichung von individuell vereinbarten Zielen, gewährt.
Diese allgemeinen Grundsätze des Vergütungsmodells der DSC richten sich an sämtliche Mitarbeiter der KVG. Die Überwachung und Einhaltung des Vergütungsmodells obliegt der Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Vergütungssystems auf Ebene der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie in den Bereichen Risikomanagement und Compliance. Ein Vergütungsausschuss wurde mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gebildet.
Das Vergütungssystem wird jährlich überprüft.
Ausgestaltung der Vergütung
Geschäftsführer
Die Vergütung für die Geschäftsführer der DSC erfolgt auf einzelvertraglicher Basis und kann neben der festen Vergütung auch variable Bestandteile umfassen. Variable Bestandteile werden in einem angemessen Verhältnis zu der festen Vergütung geleistet.
Risikoträger
Die Vergütung für die Risikoträger der DSC erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Die Stellen können variable Vergütungen beziehen. Der mögliche variable Anteil bietet keinen Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für einzelne Fonds oder die DSC selbst einzugehen, da die Vergütung nicht von der Wertentwicklung einzelner Fonds abhängt. Auch ist die Vergütung nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung der DSC selbst abhängig.
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen
Die Vergütung der Mitarbeiter mit Kontrollfunktion erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Die Stellen können variable Vergütungen beziehen. Dabei werden keine Anreize geschaffen, Maßnahmen, die zu erhöhten Risiken führen, nicht zu unterbinden oder der Geschäftsleitung nicht zu melden, weil ein persönliches Interesse dem entgegensteht. Die variablen Bestandteile basieren auf deren funktionsspezifischen Zielsetzungen und haben keinen Bezug auf den von ihnen überwachten Bereich. Diese Stellen werden deshalb unabhängig von der Performance der verwalteten AIF vergütet. Die Bemessungsgrundlage der variablen Vergütung wird jeweils individuell festgelegt. Der mögliche variable Anteil bietet keinen Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für einzelne Fonds oder die DSC selbst einzugehen, da die Vergütung nicht von der Wertentwicklung einzelner Fonds abhängt. Auch ist die Vergütung nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung der DSC selbst abhängig.
Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger
Bei der DSC gibt es in der aktuellen Struktur keine Mitarbeiter, deren Gesamtvergütung der Einkommensstufe der Geschäftsleiter entsprechen.